Die Verwaltung

Die Justizvollzugsverwaltung ist dem Justizministerium unterstellt und zuständig für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, die freiheitsentziehende Maßnahmen nach sich ziehen.

Das Gesetz vom 20. Juli 2018 zur Reform der Justizvollzugsverwaltung bestimmt ihre Aufgaben und ihre Organisation.