Der Vollzugsbeamte ist Beamter der Entgeldgruppe D1 als Teilgruppe der Besoldungsklasse D. Dies ist eine Besoldungsgruppe des öffentlichen Dienstes, welche besondere Aufgaben beinhaltet.
Er/Sie ist für die Überwachung der Insassen in den Strafanstalten zuständig. Bei der Ausführung seiner Aufgaben steht die Achtung der Würde der Insassen immer im Mittelpunkt. Außerdem erfüllt der Vollzugsbeamte eine Vorbildfunktion im Hinblick auf die Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft.
Aufgaben des Vollzugsbeamten
Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den Gefängnissen
- Begleitung und Überwachung von Insassen während ihrer Verlegungen, Aktivitäten und Hofgänge
- Beitrag zur Wiedereingliederung von Insassen in die Gesellschaft
- Durchführung von Kontrollaufgaben:
- Zellendurchsuchungen und Leibesvisitationen;
- Anwesenheitskontrolle bei Aktivitäten;
- Zugangskontrolle für Besucher und Fahrzeuge.
- Mitwirkung an der Alltagsgestaltung im Gefängnis:
- Verteilung von Speisen;
- Verteilung von Kleidung, usw.
Einstellungsbedingungen
- Mindestalter von 18 Jahren
- Die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen
- Erfolgreicher Abschluss der ersten fünf Studienjahre einer Sekundarschule
- Nach erfolgreichem Abschluss der D1-Auswahlprüfung muss der Kandidat eine weitere verwaltungsinterne Prüfung bestehen
Arbeitszeit
In Schichtarbeit über 24 Stunden :
- von 6 bis 14 Uhr;
- von 14 bis 22 Uhr;
- von 22 bis 6 Uhr.
Diese Zeitpläne können je nach Abteilung, der der Vollzugsbeamte zugewiesen ist, abweichen (so sind z. B. auch Bürozeiten von 8 bis 17 Uhr möglich).
Der Vollzugsbeamte arbeitet auch an Wochenenden und Feiertagen.
Ablauf der Probezeit
- Die Probezeit erstreckt sich über einen Zeitraum von 3 Jahren und kann unter bestimmten Voraussetzungen um maximal ein Jahr verkürzt werden.
- Eine allgemeine Ausbildung von 66 Stunden wird vom Nationalen Institut für öffentliche Verwaltung (INAP) abgehalten.
- Der Auszubildende muss eine Sonderausbildung von 96 Stunden erfolgreich abschließen und an einer praktischen internen Einführung teilnehmen.
- Jeder Anwärter wird während der Probezeit von einem Ausbilder überwacht und begleitet.
- Der Anwärter durchläuft die verschiedenen Abteilungen des Überwachungsdienstes.
- Gegen Ende der Ausbildungszeit muss eine Abschlussprüfung bestanden werden.